AGB

Rechtliche Informationen

Unsere AGB

1. Angebote

Grundlage unserer Angebote sind die vom Mandanten oder von Dritten erteilten Auskünfte und Informationen; diese werden im besten Sinne und nach Treu und Glauben an den Kunden weitergegeben und sind deshalb grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Irrtümer in Angeboten und ein etwaiger Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vor Abschluss des Hauptvertrages bleiben deshalb vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Die erteilten Auskünfte dürfen Dritten nicht ohne unsere Einwilligung  zugänglich gemacht oder überlassen werden. Kommt es infolge der unbefugten Weitergabe von Daten an Dritte zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, der gemäß dieser Bedingungen eine Provisionspflicht ausgelöst hätte, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Provision.

Weitere Schadensersatzansprüche aus Vertragsverhältnis oder Delikt wegen der unbefugten Weitergabe von vertragsrelevanten Informationen bleiben davon unberührt.

3. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns zur Erfüllung des Vertrages Personen bedienen, die außerhalb des Vertragsverhältnisses stehen. Die Einbeziehung umfasst auch die teilweise Abführung der fälligen Provision. Der Kunde ist berechtigt, auf ausdrückliche Nachfrage über diese Gemeinschaftsgeschäfte und Zwischenmakler aufgeklärt zu werden. Dieses Auskunftsrecht umfasst auch die Höhe der abgetretenen Provisionsanteile.

4. Anzeige der Vorkenntnis

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von sieben Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Hüttenbügel Immobilien GmbH hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn unsererseits ein kausaler Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet wurde.

5. Entstehen des Provisionsanspruchs

Grundlage des Anspruches auf Zahlung einer Provision ist der Nachweis eines Vertragsabschlusses über das benannte Objekt. Bei der Nachweisführung der Vertragsvermittlung durch uns genügt eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Vertragsabschluss.

Modifizierte Vertragsmodalitäten sind dabei für unseren Anspruch auf Provision unschädlich, sofern das tatsächlich zustande gekommene Geschäft mit dem ursprünglich angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder wirtschaftlich nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Das gilt auch dann, wenn der Hauptvertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

Der Eintritt einer vereinbarten auflösenden Bedingung im Hauptvertrag lässt unseren Provisionsanspruch unberührt.

Der Provisionsanspruch ist auch dann gegeben, wenn der Hauptvertrag durch die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittrechtes erlischt, sofern einer der Parteien den Rücktrittsgrund zu vertreten hat.

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag wegen nachträglicher Unwirksamkeit aus Gründen, die der Makler nicht zu vertreten hat, nicht wirksam zustande kommt.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn das Hauptgeschäft umgewandelt wird, also Kauf statt Miete, Erwerb von Anteilen statt des Objektes und umgekehrt, die Erteilung eines Erbbaurechte anstelle eines Kaufes und ein Tausch statt Kauf oder Miete.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Die Provision wird sofort bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu erteilen. Dies umfasst neben der Art des Vertrages, dem Vertragsgegenstand, des Kaufpreises oder der Miet- bzw. Pachthöhe auch alle weiteren Daten, die zu einer vollständigen Beurteilung der wirtschaftlichen Bedeutung des Hauptvertrages notwendig sind. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu überlassen.

7. Provision

Mit Eintreten der unter 4. genannten Bedingungen entsteht der Provisionsanspruch. Die Höhe der Provision wird individualvertraglich festgelegt. Eine provisionsfreie Leistung der Hüttenbügel Immobilien GmbH ist nur dann anzunehmen, wenn die zuvor zwischen den Vertragsparteien vereinbart und schriftlich festhalten wurde.

8. Tätigwerden für andere Vertragspartei und Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags oder Dritte entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) beruhen.

Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren gemäß § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches (gesetzliche Verjährungsfrist), spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Veröffentlichung und Werbung

Sollte der Kunde eine Presseerklärung und/oder sonstige Veröffentlichung im Rahmen der Transaktion abgeben, wird die Hüttenbügel Immobilien GmbH als Transaktionsberater genannt. Geschieht die Veröffentlichung durch den Vertragspartner des Kunden, so wird der Kunde auf die Nennung hinwirken. Die Hüttenbügel Immobilien GmbH ist im Rahmen Ihres Tätigwerdens zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung – auch online – berechtigt.

Der Kunde erklärt sich mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie mit der Übermittlung von Werbung einverstanden. Die zu diesem Zwecke eingeholten Kontaktdaten werden von uns nicht an Dritte weiter übermittelt. Diese Erklärung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Form widerruflich.

Der Kunde ist einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden und/oder dem Vertragsgegenstand als Referenz werben.

11. Energieausweis gemäß EnEV

Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

13. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Hüttenbügel Immobilien GmbH , Carl-Diem-Weg 12, 40764 Langenfeld, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das dieses Muster-Widerrufsformular verwenden: http://www.immobilienscout24.de/lp/widerrufsbelehrung/verbraucher.html (Stand: Mai 2016)
Die Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Hier finden Sie die Online-Streitbeteiligungsplattform der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.